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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Präambel


Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gastropolis24 GmbH (nachfolgend Gastropolis) und dem Kunden geregelt. Gastropolis verkauft Gastronomiebedarf an gewerbliche Kunden.

1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Gastropolis mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Abweichende Regelungen von diesen AGB müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Gastropolis ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i. S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.

1.4 Gastropolis behält sich vor, diese AGB bei einer Veränderung solcher Umstände, die Grundlage des Vertrages sind, zu ändern. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von Gastropolis sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen. Eine vorab übersandte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.

2.3 Angaben von Gastropolis über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den Internetseiten von Gastropolis oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung. Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.

2.4 Gastropolis behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gastropolis Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekannt geben, selbst oder durch Dritte Nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an Gastropolis herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.5 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Österreichs pauschal 20,- EUR pro Bestellung. (Ab einem Bestellwert von 300,- € (Netto) liefern wir innerhalb Österreichs versandkostenfrei.) Die Versandkosten für andere europäische Länder können Sie der Versandkostentabelle unter Service Liefer- und Zahlungsbedingungen entnehmen. Hierbei handelt es sich um ungefähre Richtwerte die je Bestellmenge und Art des Artikels variieren können. Auf der Bestellseite wird dies nochmal mitgeteilt.

3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist Gastropolis berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend ist der Eingang der Rechnungssumme bei Gastropolis. Wechsel werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Gastropolis und dem Kunden angenommen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 2,5 % pro Monat zu verzinsen. Gastropolis berechnet mindestens die zu zahlenden Kontokorrentzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

3.4 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

3.5 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist Gastropolis berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

4. Erfüllungsort, Versand

4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Gastropolis.

4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Gastropolis.

4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Gastropolis versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch Gastropolis so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5. Lieferung und Lieferzeit

5.1 Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. Werk bei Direktlieferungen vom Hersteller.

5.2 Von Gastropolis in Aussicht gestellte Liefertermine und –fristen gelten stets nur annähernd soweit nicht zwischen den Parteien eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart und von Gastropolis schriftlich bestätigt wurde.

5.3 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Gastropolis eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

5.4 Gastropolis haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Gastropolis nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse Gastropolis die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Gastropolis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Gastropolis vom Vertrag zurück treten.

5.5 Gastropolis ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

6.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Gastropolis nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

Auf Verlangen von Gastropolis ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Gastropolis die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

6.3 Bei Sachmängeln ist Gastropolis zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als Fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

6.4 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastropolis ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch.

6.5 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen sind ausgeschlossen, es sei denn, Gastropolis ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. In allen übrigen Fällen ist die Haftung auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden begrenzt.

7.2 Haftet Gastropolis für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite www.gastropolis24.at hinterlegt hat, so ist dessen Schadenersatzanspruch auf die Kosten der Widerherstellung mittels einer vom Kunden bereitzuhaltenden Sicherheitskopie beschränkt.

7.3 Soweit Gastropolis technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder die Beratung nicht zu den von Gastropolis geschuldeten Leistungen gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von Gastropolis an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Gastropolis. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Gastropolis.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Gastropolis und Gastropolis erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Gastropolis eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Gastropolis. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Gastropolis, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Gastropolis an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Gastropolis ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Gastropolis ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Gastropolis abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Gastropolis einzuziehen. Gastropolis darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Gastropolis hinweisen und Gastropolis hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Gastropolis die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Gastropolis.

8.7 Gastropolis wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

8.8 Tritt Gastropolis bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Gastropolis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Gastropolis und dem Kunden ist Arnsberg. Für Klagen gegen Gastropolis ist ebenfalls Arnsberg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

9.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.




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* Preis zzgl. gesetzl. USt.

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